Förderung für Arbeitslose
Das Fernstudium Fachjournalismus ist am 31. Juli 2007 zum zweiten Mal von der Agentur für Arbeit als Maßnahme für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III zugelassen worden. Damit haben Arbeitslose bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von ihrer örtlichen Agentur für Arbeit fördern zu lassen und einen Bildungsgutschein bei der Schule einzulösen. Es gibt drei wesentliche Bedingungen, die für die Förderung durch das Arbeitsamt als Voraussetzung zu sehen sind. Von diesen muß zumindest eine auf Sie zutreffen, damit Sie eine vollständige Kostenübernahme Ihrer Weiterbildung bei der Deutschen Fachjournalisten-Schule durch das Arbeitsamt beantragen können:
- Ihre Weiterbildung muss für Ihre berufliche Eingliederung bei aktueller Arbeitslosigkeit notwendig sein.
- Ihre Weiterbildung muß zur Abwendung drohender Arbeitslosigkeit bei einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis führen.
- Ihre Weiterbildung führt zur Erlangung eines Berufsabschlusses.
Nähere Informationen über die Förderungsmöglichkeiten finden Sie im Merkblatt 6 der Agentur für Arbeit. Außerdem erteilen bundesweit alle Agenturen für Arbeit nähere Informationen. Die Trägernummer lautet 922/18664, die Maßnahmennummer lautet 922/3180/07 („Fachjournalismus - Fernstudium").
Anträge zur Übernahme der Weiterbildungskosten müssen bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor dem Beginn des Fernstudiums gestellt werden.
Wenn die Agentur für Arbeit der Förderung zustimmt, erteilt sie Ihnen einen Bildungsgutschein. Bitte reichen Sie diesen nicht zusammen mit den Bewerbungsunterlagen ein, sondern erst nach Zuteilung eines Teilnahmeplatzes zusammen mit den Anmeldeunterlagen.