Werbeverbot für öffentlich-rechtliche Sendeanstalten?

11.01.2008

In seiner Pressekonferenz zum Jahresbeginn hatte der Französische Präsident Sarkozy ein Werbeverbot bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gefordert. Wird das Vorhaben umgesetzt, drohen Einnahmeverluste um 800 Mio. Euro, die durch höhere staatliche Zuschüsse ausgeglichen werden sollen, die durch eine neue Steuer aufgebracht werden sollen.

In Deutschland ist ein Werbeverbot immer wieder im Gespräch. ARD und ZDF hatten sich nach Bekanntwerden der Pläne Frankreichs gegen ein solches Vorgehen in Deutschland ausgesprochen. Der Verband der Privatsender VPRT befürwortete hingegen ein solches Werbeverbot, da es in Zeiten wachsenden Drucks auf EU-Ebene eine Legitimation des öffentlichen Rundfunks darstelle, werbefrei zu sein.

Nach dem Rundfunkgebühren-Urteil vom 11.09.2007 sind die Ministerpräsidenten gefordert, der Gebührenfinanzierung eine neue Struktur zu geben. Insbesondere soll der Umfang der medialen Grundversorgung genauer definiert werden. Nach Ansicht des DFJV soll sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärker auf Information und Bildung und weniger auf Unterhaltung konzentrieren. "Unterhaltung wird traditionell – auch außerhalb des Rundfunks – privat finanziert und bedarf keiner öffentlich-rechtlichen Gebühr", erklärte Dreesen bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die staatstragende Idee der medialen Grundversorgung lasse sich vielmehr durch informative Nachrichten, Politikmagazine und Dokumentationen – kurz: mehr Journalismus – realisieren. Ein besonderer Vorzug des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber den Privaten sei schließlich, dass er prinzipiell nicht unter Quotenzwang stehen muss.

Eine wie in Frankreich geplante Steuerfinanzierung schließt der DFJV für Deutschland kategorisch aus. Dies kommt nach Ansicht des Verbandes schon deshalb nicht in Frage, weil es in Deutschland (mit Ausnahme der Deutschen Welle) keinen Staats-, sondern einen öffentlich-rechtlichen und somit staatsfernen Rundfunk gibt.