Verfassungsklage gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht
29.02.2008
Dem Bundesverfassungsgericht wurden heute in Karlsruhe die Vollmachten von über 34.000 Bürgerinnen und Bürgern übergeben, die sich gegen die sechsmonatige Sammlung ihres Telekommunikations- und Bewegungsverhaltens zur Wehr setzen wollen. Auch der Vorstand des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes hat bereits vor mehreren Monaten eine entsprechende Vollmacht erteilt. Der Verband hatte seinen Mitgliedern empfohlen, sich der Maßnahme ebenfalls anzuschließen.
Gegen die seit 1. Januar 2008 eingeführte Überwachungsmaßnahme richtet sich damit die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Die 102 Aktenordner und 12 Umzugskartons füllenden Vollmachten der Beschwerdeführer wurden heute für den Berliner Anwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, Telekommunikationsanbieter dazu zu verpflichten, elektronische Verkehrsdaten ihrer Teilnehmer unabhängig von einem konkreten Verdacht für 180 Tage zu speichern. Durch diese Erfassung können staatliche Behörden im Bedarfsfall sämtliche elektronischen Kommunikationsverbindungsdaten von Journalisten auswerten. Einen zuverlässigen Schutz ihrer Informanten können Journalisten somit nicht mehr gewährleisten, da Behörden im Zweifelsfall den Informantenschutz aushebeln und auf die gespeicherten Daten zugreifen können.
Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können zusammenbrechen.
Im Anschluss an die Übergabe der Akten schlugen Mitglieder des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Platzder Grundrechte in Karlsruhe symbolisch 17 Thesen zur Verteidigung der Grundrechte in der heutigen Zeit an. Für verschiedene Grundrechte wurde je eine These angenagelt, beispielsweise „Die Souveränität des Individuums über seine Daten ist die Voraussetzung der Wahrnehmung seiner Freiheit“. Auf weiteren Tafeln waren entgegengesetzte Äußerungen von Politikern zu lesen, etwa die Aussage der Bundeskanzlerin: „Es kann doch keinen Raum geben, in dem Terroristen sicher sein können, dass sie sich austauschen können, ohne dass der Staat einen Zugriff hat.“
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt dazu: „Wir fordern Regierung und Parlament auf, eine unabhängige Überprüfung aller seit 1968 beschlossenen Überwachungsgesetze auf ihre Wirksamkeit und schädlichen Nebenwirkungen hin einzuleiten. Wir fordern außerdem den sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind. Dazu zählen die Überwachung von Flugreisenden, das geplante zentrale Melderegister, der biometrische und elektronische Personalausweis sowie Präventivbefugnisse des Bundeskriminalamts einschließlich staatlicher Spionage auf Privatcomputern.“
Anfang Februar hatte das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag auf Aussetzung der gigantischen Datensammlung zunächst Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und den Länderregierungen zur Stellungnahme zugeleitet. Dabei fragte das Gericht unter anderem, ob es zutreffe, dass auch ohne Vorratsdatenspeicherung nur 2% der Abfragen von Verbindungsdaten erfolglos bleiben. Das Bundesverfassungsgericht will noch im März über den Eilantrag entscheiden.
Eine Umfrage des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Ende Januar 2008 kommt zu dem Ergebnis, dass viele Menschen seit Jahresanfang die Nutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet vermeiden. In sensiblen Bereichen wie Journalismus und medizinische Beratung hat dies schwerwiegende Folgen für die Betroffenen.
Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/202/135/lang,de/