Landgericht Hamburg: O-Töne sollen künftig überprüft werden
05.05.2008
Tatsachenbehauptungen, die ein Interviewter äußert, müssen vom Journalisten im Rahmen der Sorgfaltspflicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft werden. Das sagt ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 324 O 998/07). Verbreitet das Medium eine im Interview getätigte falsche Behauptung, so haftet die Redaktion im Rahmen der Verbreiterhaftung mit. Umgangen werden könne dies nur durch eine ausdrückliche Distanzierung vom Gesagten, urteilte das Gericht. Es wird erwartet, dass die betroffene Zeitung gegen das Urteil Berufung einlegen wird.