DFJS begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Gegendarstellungen
22.01.2008
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Anforderungen für den Abdruck von Gegendarstellungen bei mehrdeutigen Formulierungen erhöht.
Im konkreten Fall hatte "Der Spiegel" vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, weil er zum Abdruck einer Gegendarstellung durch das Hamburger Oberlandesgericht gezwungen worden war. Das Oberlandesgericht war der Auffassung, dass „derjenige, der eine Äußerung aufstelle oder verbreite“, sich bei Gegendarstellungsansprüchen „grundsätzlich jede vertretbare, jedenfalls nicht fern liegende Interpretationsmöglichkeit“ entgegenhalten lassen müsse. Das Bundesverfassungsgericht stärkte nun die Position der Presse, indem es ihrer besonderen Arbeitsweise Rechnung trug: „Viele Sachverhalte lassen sich auf dem beschränkten Raum, der für einen Pressebericht meist nur zur Verfügung stehe, nicht derart vollständig darstellen, dass unterschiedliche Eindrücke der Leserschaft ausgeschlossen werden“, stellten die Karlsruher Richter in ihrer Begründung klar.
„Werden solche Rahmenbedingungen pressemäßiger Arbeit bei der Ausgestaltung des Rechts der Gegendarstellung nicht hinreichend berücksichtigt, könnte die Presse mit Gegendarstellungsansprüchen überhäuft und in der Folge zu einer starken Zurückhaltung in ihrer Berichterstattung veranlasst sein. Diese würde dem Ziel widersprechen, auf ein hohes Maß an Informiertheit der Öffentlichkeit durch die Presse hinzuwirken“, befand das Gericht.